Der Weg zur Ergotherapie

 

Eine ergotherapeutische Behandlung kann z. B. während eines Klinikaufenthalts, einer Rehabilitationsmaßnahme, in einem Altenheim oder in Einrichtungen der Frühförderung erfolgen. Zunehmend wird Ergotherapie auch am Arbeitsplatz eingesetzt, etwa im Rahmen der betrieblichen Wiedereingliederung. Deutschlandweit bieten Ergotherapeuten darüber hinaus auch ambulant, also in eigener Praxis, ihre gesundheitlichen Dienste an. Viele Praxen verfügen über barrierefreie Räumlichkeiten und fast alle bieten Hausbesuche an.

Die Verordnung für eine ambulante Ergotherapie stellt die behandelnde Ärztin aus. Pro Verordnung (Rezept) müssen Patienten in der Regel eine Zuzahlung von 10 % selbst tragen. Die erste Verordnung umfasst üblicherweise zehn Behandlungseinheiten. Erfolgt danach eine Weiterbehandlung, so werden in der Regel erneut zehn Therapieeinheiten verordnet. Eine Therapieeinheit beträgt je nach durchgeführter Maßnahme zwischen 30 und 60 Minuten. Die Frequenz der Behandlungstermine ist abhängig von der Situation der Betroffenen. Bei medizinischer Notwendigkeit, wenn eine Patientin also nicht in die Praxis kommen kann, findet Ergotherapie auch als Hausbesuch statt.

 

 

 

Behandlungsverlauf

Folgende Punkte helfen Ihnen, eine an Ihren Bedürfnissen ausgerichtete ergotherapeutische Behandlung zu erkennen:

Sie haben in der Regel eine feste Ergotherapeutin als Behandlerin.
Nach einem sorgfältigen Aufnahmegespräch und der ergotherapeutischen Befunderhebung (Assessment) werden Sie, und bei Bedarf Ihre Angehörigen, in die Planung Ihrer Therapie einbezogen.

  • Ihre Ziele werden erfragt.
  • Gemeinsam mit Ihnen werden das Vorgehen festgelegt und die Art der Behandlung besprochen.
  • Fragen zu Ihrer Behandlung werden Ihnen umfassend und für Sie nachvollziehbar erläutert.
  • Ihre persönliche Befindlichkeit wird in der (aktuellen) Behandlung berücksichtigt.
  • Sie fühlen sich mit Ihren Problemen angenommen und in der Ergotherapie gut aufgehoben.
  • Gegen Ende der Behandlungen (evtl. auch häufiger), die auf einer Verordnung verschrieben sind, wird Ihre Ergotherapeutin mit Ihnen prüfen, ob die eingangs vereinbarten Therapieziele erreicht wurden (erneutes Assessment/Evaluation). So finden Sie heraus, ob die Therapie erfolgreich war oder noch weiterer Therapiebedarf besteht, um die gewünschten Verbesserungen zu erzielen.

 

 

Hier finden Sie uns

Praxis für Ergotherapie Biedermann
Goethestr. 2
93333 Neustadt a.d.Donau

Kontakt

+49 9445 205612

 

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Druckversion | Sitemap
© Praxis für Ergotherapie Biedermann